
Stundensätze, Kosten und Gebühren des öbuv SV D. Quantz
Teil A: Gerichtliche Beweissicherung nach JVEG
A 1. Stundensatz gemäß §§ 8, 9 und Anlage 1 JVEG
A 2. Ersatz von Aufwendungen gemäß §§ 5, 7 und 12 JVEG
A 3. Fremdkosten
A 4. Mehrwertsteuer
Teil B: Alle sonstigen Gutachten und Consulting
B 1. Abrechnung nach Aufwand (Stunden-/Tagessätze)
B 2. Gutachtennebenkosten
B 3. Fremdkosten
B 4. Mehrwertsteuer
Teil A: Gerichtliche Beweissicherung nach JVEG
Gerichtliche Gutachten (Beweissicherungsgutachten) werden nach den Grundsätzen des JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz vom 1. Juli 2004) nach Aufwand abgerechnet:
A 1. Stundensatz gemäß §§ 8, 9 und Anlage 1 JVEG
Die Arbeiten meines Bestellungsbereiches „Schadstoffe in Gebäuden“ fallen in der Regel in die Sachgebietsgruppe 6 gemäß Anlage 1 zu § 9 (1) JVEG (entspricht 75,00 €/h) für die in der Anlage 1 genannten Sachgebiete
- Für Arbeiten im Bereich „Schäden an Gebäuden, Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau, und Bewertung von Immobilien“ gilt Gruppe 6 (entspricht 75,00 €/h)
Einzelne Arbeiten innerhalb meiner Bestellungsbereiche fallen aber, je nach Inhalt des Auftrages, auch in andere Sachgebietsgruppen gemäß Anlage 1 zu § 9 (1) JVEG:
- Für Arbeiten im Bereich „Altlasten, Erd- und Grundbau, Wasserversorgung, Abwasser und Möbel“ gilt Gruppe 3 ( entspricht 60,00 €/h)
- Für Arbeiten im Bereich „Fußböden, Holz bzw. Holzbau und Tiefbau“ gilt Gruppe 4 (entspricht 65,00 €/h)
- Für Arbeiten im Bereich „Abbruch, Abfallstoffe, Straßenbau, Bauphysik, Baustoffe, Brandschutz und Brandursachen, Immissionen“ gilt Gruppe 5 (entspricht 70,00 €/h)
- Für Arbeiten im Bereich „Honorare der Architekten und Ingenieure“ gilt Gruppe 7 (entspricht 80,00 €/h)
Hier nicht genannte Arbeiten innerhalb meiner beiden Bestellungsbereiche werden in der Regel nach der für meine Arbeitsinhalte überwiegend zutreffenden Gruppe 6 abgerechnet. Bei Zutreffen mehrerer der aufgeführten Gruppen in einem Auftrag gilt die jeweils höchste Gruppe zur Abrechnung für das Gesamtgutachten.
Die Regelabrechnung A1 erfolgt für meine Arbeiten im gerichtlichen Auftrag, wenn zwischen dem Auftraggeber und mir nichts anderes festgelegt wird, in der Sachgebietsstufe 6 = 75,00 €/h
(Abrechnung meines Aufwands im Stundensatz für Vorbereitung, Aktenstudium, Diktat des Schreibens der Ortsbesichtigung und Ladung, Recherchen u.a., Teilnahme am Ortstermin und dafür notwendige Fahrtzeiten, Vorbereitung der Probenahme-, Messgeräte und Verbrauchmaterialien, Durchführung von Untersuchungen und Messungen außerhalb des Ortstermins, Koordinierungsaufwand bei Fremdarbeiten, Hilfskräften und Unterauftragnehmern, Auswertungs-, Zeichen- und Rechenarbeiten, Ausarbeitung und Diktat / Erstellen des Gutachtens, Wahrnehmung von Gerichtsterminen, sonstige Leistungen des SV).
Die Abrechnung erfolgt in 15-Minutenschritten der Teilarbeiten. Die letzte angefangene Stunde wird auf die volle Stunde aufgerundet, wenn davon mehr als 30 min gearbeitet wurde.
A 2. Ersatz von Aufwendungen gemäß §§ 5, 7 und 12 JVEG
An- und Abfahrt für Ortstermine mit KFZ: je km 0,30 €
(der Zeitaufwand für die Fahrten wird zusätzlich nach Position A 1 berechnet)
Tagegeld bei Ortsterminen über 8 Stunden: gem. § 6 (1) i.V. mit § 4 (5) S 1 Nr. 5 S.2 EstG: z.B. für 9 Stundentag 6,00 €, Aufwand für mehrere Tage bis 24,00 €/d
Zur Zeit beträgt das Tagegeld bei einer Abwesenheitsdauer:
von mindestens 8 Stunden, aber weniger als 14 Stunden: 6,00 Euro,
bei mindestens 14 Stunden, aber weniger als 24 Stunden: 12,00 Euro,
bei 24 Stunden je Tag: 24,00 Euro.
Hotel, Fahrkarten, Parkentgelte, Parkhaus usw. nach Aufwand und Nachweis
Hilfskräfte nach Aufwand (nur bei Bedarf), nach Stundenaufwand, zusätzlich + 15 % Gemeinkostenzuschlag gemäß § 12 (2)
Geräteeinsatz zur Probenahme und Vor-Ortmessungen nach Aufwand (Vorbereitung und Auswertung von Messungen siehe A 1)
Reinschrift des Gutachtens gem. § 12 (1) S. 2 Nr. 3: Gutachtenseite je angefangene 1000 Anschläge 0,75 € (überschlägig i.d.R. ca. 1.600 - 2.500 Anschläge pro Seite, also ca. 1,50 - 2,25 € pro Seite)
Fotos für Fotodokumentation,
- je Original 2,00 €
- je zusätzlichem Abzug 0,50 €
Schwarzweißkopien (Aktenauszüge, Duplikate des Gutachtens, s/w-Anlagen) je DIN A 4 Seite
- die ersten 50 Seiten 0,50 €
- jede weitere Seite 0,15 €
Farbkopien (Fotodokumentation, farbige Tabellen, Graphiken, Skizzen, Lagepläne usw.) je DIN A 4 Seite 2,00 €
Sonstige Nebenkosten (Post, FAX, Tel., e-mail usw.) nach Aufwand, Sockelbetrag mind. 8,00 €
Hinweis:
Meine Gutachten in Aufträgen nach JVEG werden grundsätzlich nicht in gebundener, sondern in gelochter / gehefteter Form ausgeliefert, damit sie unproblematisch in die Gerichtsakte eingefügt werden können. Trennblätter sind nicht Bestandteil meiner Gerichtsgutachten.
A 3. Fremdkosten
Unterauftragnehmerkosten, z.B. Bohr- und Probenahmekosten für spezielles Gerät, Ausleihe von Messgeräten, Analysenkosten bei Prüfungen und Untersuchungen im Unterauftrag des SV: nach Aufwand und Nachweis (i.d.R. durch Vorlage der Fremdkostenabrechnungen)
A 4. Mehrwertsteuer
Alle Kostenangaben sind netto, zusätzlich ist die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe von aktuell 19 % abzurechnen.
Teil B: Alle sonstigen Gutachten und Consulting
Für alle sonstigen Arbeiten, z.B. Consulting, Schiedsgutachten, Privat- und Parteigutachten, berechne ich für meine Sachverständigenleistungen die folgenden Kostensätze:
Hinweis:
Angebote werden grundsätzlich kostenfrei erstellt, dazu nötige Ortstermine und Objektbesichtigungen sind aber über die Punkte B1 und B2 zu kalkulieren und abzurechnen.
B 1. Abrechnung nach Aufwand
Sachverständigenstundensatz:
· werktags (Montag bis Freitag) 6:00-18:00 h: je 118,00 €/h
· außerhalb dieser Zeiten: je 175,00 €/h
Sachverständigentagessatz:
· bei Terminen ab 7 h bis max. 10 Stunden: 1.180,00 €/d
· bis max. Arbeitstag von 14 h/d jede weitere Stunde 175,00 €/h
(Stundensatz für Vorbereitung, Aktendurchsicht und Recherchen, Orts- und Besprechungstermine, Besichtigungen und Beratungstermine, notwendige Fahrtzeiten bei Abrechnung über km-Aufwand, Schreiben und Erstellen des Gutachtens, sonstige Leistungen, Consulting;
Tagessatz für Ortstermine, Besichtigungen und Beratungstermine, notwendige Fahrtzeiten bei Abrechnung über km-Aufwand, Consulting)
Hinweis:
Die letzten angefangenen Stunden bei Zeitabrechnung werden auf 0,5 Std. aufgerundet.
B 2. Gutachtennebenkosten
An- und Abfahrten
· An- und Abfahrten für Ortstermine, Beratung usw.: Ziel außerhalb des Berliner Rings je km 0,55 € (Fahrtzeitaufwand wird zusätzlich nach Position B 1 berechnet)
· An- und Abfahrt mit Ziel innerhalb des Berliner Rings bzw. eines „Anfahrradius“ von max. 30 km als pauschale Abrechnung 118,00 € (hier keine zusätzliche Zeitaufwandabrechnung)
· An- und Abfahrt mit Ziel innerhalb eines „Anfahrradius“ von max. 10 km (Kurzstrecke) als pauschale Abrechnung 75,00 € (hier keine zusätzliche Zeitaufwandabrechnung)
Hinweis: Der Anfahrradius gilt vom Abfahrtort (Wohnung/Büro des SV) und wird auf dem Straßennetz / kürzeste Strecke zum Zielort mit einem Routenplaner berechnet
An- und Abfahrten /Reisekosten per ÖPNV:
· Abrechnung der Normalpreisfahrkarten, DB 1.Klasse gemäß Einzelnachweis oder Glaubhaftmachung (Netzausdruck o.ä.)
· Parkgebühren, Garage, TAXI, Hotelunterbringung : Abrechnung auf Nachweis
· Flug: Abrechnung auf Nachweis
Fotodokumentation, 2 Fotos je DIN A4 - Seite; je Seite 4,00 €
Gutachtenreinschrift, je Seite 3,00 €
Schwarzweißkopien (Duplikate, Anlagen) je DIN A 4 Seite 0,30 €
Farbkopien (Fotodokumentation, Lagepläne usw.) je DIN A 4 Seite 3,00 €
Bindung pro Exemplar bis 100 Seiten (Thermo- oder Spiralbindung) 12,00 €
Sonstige Nebenkosten (Post, FAX, Tel., e-mail usw.) nach Aufwand, Sockelbetrag mind. 22,00 €
Geräteeinsatz zur Probenahme und Vor-Ortmessungen nach Aufwand
Hinweis:
Auslieferung der Gutachten in normaler Ausfertigung 3-fach (ein Original plus zwei Duplikate für AG, zusätzlich 1 Archivexemplar für SV-Handakte). Bis zu 25 Seiten pro Exemplar gelocht / geheftet, ab 25 Seiten gebunden oder nach Kundenwunsch.
B 3. Fremdkosten
Fremdarbeiten, Unterauftragnehmer z.B. für Bohr- und Probenahmearbeiten mit schwerem Gerät, Geräteausleihe, Analysenkosten bei Prüfungen und Untersuchungen:
nach Aufwand
auf die Fremdkosten als Regieaufwand des SV 10 % Aufschlag
B 4. Mehrwertsteuer
Alle Kostenangaben sind netto, zusätzlich ist die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe von 19 % abzurechnen.
Wenn nicht anders vereinbart oder auf der Rechnung ausgeworfen, ist das Zahlungsziel innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
Gerichtsstand ist Berlin
Stand: 01.02.2013